Arbeit und Soziales

Sozialversicherung – Rechengrößen 2026 im Überblick

Das Bundesarbeitsministerium hat den Referentenentwurf zur Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 veröffentlicht. Die darin enthaltenen Anpassungen spiegeln die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung wider und sind für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung von zentraler Bedeutung.

Geplante Änderungen im Detail

Rechengröße 2025 2026 (Entwurf)
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung (West) 96.600 € jährlich / 8.050 € monatlich 101.400 € jährlich / 8.450 € monatlich
Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung 66.150 € jährlich / 5.512,50 € monatlich 69.750 € jährlich / 5.812,50 € monatlich
Bezugsgröße (bundeseinheitlich) 44.940 € jährlich / 3.745 € monatlich 47.460 € jährlich / 3.955 € monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze (allgemein, § 6 Abs. 6 SGB V) 77.400 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze (besonders, § 6 Abs. 7 SGB V) 69.750 €

Ausblick

Die endgültige Verabschiedung der Verordnung ist für den 8. Oktober 2025 im Bundeskabinett vorgesehen. Wir behalten den Fortgang des Verfahrens im Blick und werden Sie rechtzeitig über die finalen Werte und deren Auswirkungen informieren.

 

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