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Bundeskabinett beschließt „Bau-Turbo“ - wichtiger Meilenstein für mehr Wohnungsbau

Das Baugewerbe begrüßt die vom Bundesbauministerium vorgelegte Baugesetzbuch-Novelle ausdrücklich.

Die neue Sonderregelung – § 246e Baugesetzbuch (BauGB) – und weitere damit verbundene Neuregelungen ermöglichen weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht. Die befristeten Abweichungen vom Planungsrecht geben den Kommunen ein starkes Werkzeug an die Hand, um Verfahren zu beschleunigen und Hürden abzubauen. Sie können künftig auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten. Denn bei der Aufstellung eines Bebauungsplans vergehen oft mehrere Jahre. Die Sonderregelung soll befristet bis Ende 2030 gelten. Das Bundesbauministerium wird die Wirksamkeit der neuen Regelungen bis Ende 2029 evaluieren und prüfen, ob sie zur Schaffung neuen Wohnraums beitragen. Das alles spart neben Kosten vor allem viel Zeit. Damit wird ein echter Wohnungsbauturbo gezündet.

„Besonders wichtig ist, dass die neuen Regelungen nicht mehr nur auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt sind", sagt BVN-Hauptgeschäftsführer Matthias Wächter. „Auch die Möglichkeit, Befreiungen nicht nur im Einzelfall, sondern für ganze Straßenzüge zu gewähren, ist ein echter Fortschritt – für mehr Tempo, Planbarkeit und Wohnraum. Sehr erfreulich ist, dass die ursprünglich vorgesehene Begrenzung in § 246e BauGB auf Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen gestrichen wurde. Damit kann die neue Sonderregelung zur Planungsbeschleunigung künftig auch bei kleineren Projekten oder sogar einzelnen Wohneinheiten angewendet werden. Das ist ein wichtiger Schritt, um den Wohnungsbau in der Breite voranzubringen. Jetzt braucht es den zweiten Turbo – für einfacheres, kostengünstigeres und standardisiertes Bauen. Nur so bringen wir die dringend benötigten Wohnungen schnell und flächendeckend auf den Weg.“

 

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