Ganzjährige Beschäftigung: Bezug von Kurzarbeit

Die Bundesratsausschüsse haben sich für erleichterte KuG-Regelungen für das Baugewerbe für 2024 ausgesprochen.

Die mit der niedersächsischen Initiative befassten Bundesratsausschüsse, haben den Antrag für vereinfachte KuG-Regelungen im Baugewerbe für 2024 unterstützt und empfehlen dem Bundesratsplenum die Annahme.

Sie schließen sich damit unserer Stellungnahme an.

Der Bundesrat wird sich mit der Initiative nun auf seiner Plenumssitzung am 26. April 2024 befassen. Stimmt die Mehrheit dem Antrag dort zu, würde die Bundesregierung damit aufgefordert werden, umgehend Maßnahmen zu ergreifen.

Die Bundesratsinitiative fußt auf einem vom ZDB entwickelten Vorschlag, der von den Sozialpartnern des Baugewerbes unterstützt wird. Der Vorschlag sieht vor, im Kalenderjahr 2024 im Baugewerbe auch außerhalb der SaisonKuG-Zeiten eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei konjunktureller Kurzarbeit vorzunehmen. Eine Finanzierung dieser zusätzlichen Ausgaben soll dabei aus der aufgelaufenen Rücklage der Winterbeschäftigungsumlage des Baugewerbes erfolgen. Die Rücklage weist einen außerordentlich hohen Bestand aus, da auch das Baugewerbe während der Corona-Zeit von der Regelung profitieren konnte, dass während der Schlechtwetterzeit die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während Kurzarbeit nicht aus den Mitteln der Winterbeschäftigungsumlage finanziert wurde, sondern aus dem allgemeinen Beitragsaufkommen. Dies hat zum Aufbau einer sehr hohen Rücklage geführt.

Die Bau-Sozialpartner werden parallel zur Bundesratsbeschlussfassung das weitere Gespräche mit dem zuständigen Bundesarbeitsministerium suchen. Ein Gespräch auf Fachebene sowie ein Gespräch auf Staatssekretärsebene brachte noch nicht den notwendigen Durchbruch.

 

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