Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsinnungen und der Einzelmitglieder. Die BVN-Mitglieder sind entsprechend ihrem Beitragsaufkommen vertreten. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des BVN, soweit sie nicht vom Vorstand oder den Ausschüssen wahrzunehmen sind.
Aufgaben:
- Annahme, Ablehnung und Kündigung von Tarifverträgen
- Feststellung des Haushaltsplanes und die Genehmigung von Ausgaben, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind
- Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Wahl des Vorstandes und der Mitglieder der Ausschüsse sowie der Vertreter zum ZDB
- Festsetzung des Entgelts für die Benutzung der Einrichtungen des Landesinnungsverbandes
- Beschlussfassung über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft beim Bundesverband